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Internetpräsenz www.markus-bs.de

Seit dem Jahre 2006 sorgt die Internet-Redaktion der Markuskirche Braunschweig dafür, dass Sie stets mit den aktuellen Daten und Informationen über die Gemeinde versorgt werden. Das Redaktionsteam berichtet zeitnah über die Aktivitäten der Gemeindegruppen und bildet damit das bunte und abwechslungsreiche Gemeindeleben ab.

Die Mitarbeitenden bereiten die Nachrichten, die sie aus den Gemeindegruppen, vom Gemeindebrief und aus dem Gemeindebüro erhalten, für das Internet auf.

Die Internet-Redaktion möchte den Menschen in der Südstadt und darüber hinaus aufzeigen, wie viel Engagement und Motivation von den Kirchenmitgliedern ausgeht zum Wohle der Menschen im Gemeinwesen.

Obwohl in der Gemeinde sehr viele Personen aktiv sind, werfen sie selten einen Blick über ihren eigenen Tätigkeitsbereich hinaus. Viele reagieren erstaunt, wenn sie plötzlich wahrnehmen, wie zahlreich und verschieden die Angebote sind. Die Berichterstattung will also bewusst den „Blick über den Tellerrand" ermöglichen.

Internet-Redaktion

Jens Ackermann koordiniert den Internet-Auftritt der St.-Markus-Gemeinde Braunschweig. Er ist ehrenamtlich tätig.

Zunächst arbeitete er mit dem System ,RedDot' OpenText. Er erstellte im Jahre 2006 das erste Modell der Online-Präsentation.

Ein Jahr darauf stellte er die Inhalte auf das Content-Management-System TYPO3 um. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig stellte dazu einen voreingestellten „Gemeinde-Internet-Baukasten" zur Verfügung.

Von 2009 bis 2022 unterstützte Ackermann das Intranetmanagement der Landeskirche bei Schulungen zum Thema Gemeindebaukästen und Internet-Redaktionssysteme.

Damit sein Interesse am Schreiben dabei nicht zu kurz kommt, berichtet er in dieser Internet-Präsenz über Neues und Interessantes aus der St.-Markus-Gemeinde und dem Pfarrverband Braunschweiger Süden.

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Die Internet-Redaktion ist für alle eingesandten Beiträge dankbar. Sie können folgende Wege wählen, um Nachrichten, Bilder und Anregungen zuzuleiten.

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  • Die Online-Redaktion behält sich eine Veröffentlichung vor. Beiträge können von der Onlineredaktion ggf. redaktionell bearbeitet werden.

Material

Schreibwerkstatt

Veröffentlicht am: 10.02.2008

Journalistisch Schreiben

Hilfestellung

Veröffentlicht am: 10.02.2008

10 Gebote für Online-Redakteure

Recht am Bild

Bei Fotos bitte beachten, dass es das „Recht am eigenen Bild" gibt:

Diejenigen, die abgebildet sind, müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Bei Minderjährigen bedarf es grundsätzlich der Zustimmung zumindest eines Erziehungsberechtigten, bei älteren Jugendlichen genügt im Regelfall deren Einverständnis, sofern kein Widerspruch der Eltern bekannt.
Das bedeutet: Wenn eine Person auf einem Foto individuell erkennbar ist, darf diese nicht ohne Zustimmung dieser Person veröffentlicht werden. Wenn Personen in Menschenmengen nur „Beiwerk" des Bildes sind (Feste und Veranstaltungen), müssen nicht alle Abgebildeten um Zustimmung gebeten worden sein.
Der Redaktion ist bewusst, dass in der Realität das vorherige Einholen des Einverständnisses oder nachträgliche Genehmigung meist kaum praktikabel sind.
Bei vielen Situationen wird in der Praxis davon ausgegangen, dass ein konkludentes Einverständnis durch sogenanntes „schlüssiges Verhalten" vorliegt.

Einhaltung des Urheberrechts:

Wenn der Redaktion Fotos zugeleitet werden, bitte sicherstellen, dass auch die Fotografin / der Fotograf damit einverstanden ist. Ohne weiteren Hinweis („Copyright") gilt derjenige, der ein Bild erstellt hat, auch als Urheber. Dem Urheber stehen sämtliche Rechte an seinem Werk zu (Entscheidung, ob das Bild überhaupt veröffentlicht wird und das Recht auf Namensnennung). Wer ein Foto übermittelt, trifft damit die Entscheidung, dass dieses im Rahmen dieser Website und Online-Berichterstattung der Landeskirche Braunschweig unentgeltlich genutzt werden darf.

Sofern und soweit jemand meint, dass auf dieser Website seine Rechte tangiert oder verletzt sind, wird gebeten, dieses umgehend per Email mitzuteilen, damit die Redaktion reagieren kann.

Urheberrecht

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