Vor gut 25 Gästen referierte der profilierte Palliativmediziner und Internist Dr. Rainer Prönneke Mitte Mai im Gemeindezentrum der Braunschweiger St.-Markus-Kirche zum Thema "Medizinisch ethische Fragen am Lebensende“. Der Facharzt folgte einer Einladung des Fördervereins Sankt Markus e. V.
Prönneke erinnerte zu Beginn seiner Ausführungen an den ärztlichen Auftrag, das Leben der Patienten zu erhalten. Medizinische Eingriffe, die ohne Einverständnis der Behandelten erfolgen, gelten als Körperverletzung. Daraus folgt - zunächst allein juristisch gesehen - die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung der Patienten. Als ethischer Gesichtspunkt komme hinzu, dass die Würde des erkrankten Menschen unbedingt zu achten sei. Der wissenschaftliche Fortschritt ermögliche es der Medizin, das menschliche Leben künstlich zu verlängern. "Damit wird eine natürliche Grenze überschritten“, machte Prönneke deutlich und wies auch gleich auf den springenden Punkt hin: "Die Entscheidung über die Lebensverlängerung muss der Patient selbst treffen. Kann der Betreffende seinen Willen nicht mehr selbst bekunden, wird diese Festlegung mitunter sehr schwierig." Das Dilemma bestehe auch darin, dass ein längeres Leben nicht unbedingt ein Mehr an Lebensqualität bedeuten muss.
Anhand von Fallbeispielen verdeutlichte der Palliativmediziner mehrere medizinisch ethische Fragen, die sich dem Arzt in der Praxis häufig stellen: Wie ist mit einer unklaren Patientenverfügung umzugehen? Was ist bei der Ermittlung des sogenannten "mutmaßlichen Willens“ zu beachten? In welchem Verhältnis stehen Selbstbestimmung und Fürsorge? Wie sind aktive, passive und indirekte Sterbehilfe ethisch zu beurteilen? Was ist zu tun, wenn Wohl und Wille des Patienten nicht deckungsgleich sind?
In einem Exkurs streifte Prönneke das Wesen der Palliativmedizin, die er so definierte: Palliative Therapie ist eine therapeutische Maßnahme mit dem Ziel der Symptom-Linderung unter Berücksichtigung des Willens des Betroffenen. Da der Patientenwille nicht immer klar erkennbar ist, empfahl der Arzt allen Anwesenden, sich zeitnah über ihre Wertvorstellungen klar zu werden und zu reflektieren. Er machte nachdrücklich auf die Möglichkeit aufmerksam, in einer Patientenverfügung die medizinische Behandlung am Ende des eigenen Lebens selbst verbindlich festzulegen.
Außerdem wies der Chefarzt, der am Marienstift Braunschweig beschäftigt ist, auf den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Behandlungsvollmacht hin: "Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die eine an den Arzt gerichtete Erklärung ist, ist die Behandlungsvollmacht an den Bevollmächtigten gerichtet. Bei einer Patientenverfügung entscheidet in der Regel der Arzt, ob, und auf welche Weise eine Behandlung durchgeführt werden soll, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig sein sollte." Bei der Behandlungsvollmacht, die mit der Patientenverfügung immer kombiniert werden sollte, sei es ein Bevollmächtigter, der im Namen des Patienten über die Einwilligung entscheidet. "Es ist also nicht automatisch der nächste Angehörige, der die Therapie festlegen kann."
Zum Ende des Vortrags erläuterte Prönneke das Wesen der Hospizarbeit: das Sterben wieder als wichtigen Teil des Lebens ins öffentliche Bewusstsein zu rufen und damit den Sterbenden und ihren Angehörigen ein würdevolles Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Abschließend beantwortete der Referent zahlreiche Fragen der Zuhörerschaft, bevor der Fördervereins-Vorsitzende Eberhard Sieber herzlich für den anschaulichen und lohnenden Vortrag dankte.
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11.05.2010
Kategorie: Markus-Gemeinde
Rückblick: Im Spannungsfeld zwischen "leben wollen" und "sterben müssen"
Palliativmediziner referierte über ethische Fragen am Ende des menschlichen Lebens
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