Die St.-Markus-Kirche kann auch in Zukunft für Trauergottesdienste genutzt werden. Wie andere Gemeinden wird St. Markus seinen Gemeindegliedern die Möglichkeit bieten, von ihren Angehörigen mit einer Trauerfeier in ihrer Kirche vor Ort Abschied nehmen zu können. Für die Benutzung der Kirche gilt die gleiche Gebührenordnung wie für die Benutzung der Kapelle auf dem evangelischen Hauptfriedhof.
Termine und weitere Details sind mit dem beauftragten Bestattungsinstitut abzusprechen.

Grafik: Gerald Altmann
geralt / Beitrag von Hans-Jürgen Kopkow