04.05.2020
Nötige Hygienemaßmahmen müssen eingehalten werden
Seit Wochen sind die Türen der Kirchen im Braunschweiger Süden weitestgehend geschlossen, auch in der St.-Markus-Kirche in der Südstadt darf seit Mitte März kein Gottesdienst mehr gefeiert werden. Taufen, Konfirmationen und Hochzeiten wurden verschoben, Trauerfeiern dürfen nur im kleinsten Kreis stattfinden. Auch über Ostern mussten die Gläubigen sich mit Online-Gottesdiensten, Zeitungsandachten und Grußbotschaften behelfen.
Doch nachdem im Bereich von Handel und Schulen in der vergangenen Woche erste Lockerungen vorgenommen wurden, kann nun auch das kirchliche Leben langsam und in kleinen Schritten wieder starten – so Pfarrer Hans-Jürgen Kopkow von der St.-Markus-Gemeinde: „Wir sind froh, dass wir im Mai wieder Gottesdienste feiern können. Natürlich müssen dabei auch in der Kirche die nötigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.“
Unerlässlich: Maskenpflicht und Mindestabstände
Unerlässlich seien beispielsweise Auflagen wie Mindestabstände oder eine Begrenzung der Besucherzahl; aber auch eine Mund-Nasen-Maske ist verpflichtend, auf das Singen und den Posaunenchor muss verzichtet werden sowie gegebenenfalls müssen die Teilnehmer namentlich erfasst werden.