Ein ausdrückliches Verbot für Hunde (oder auch andere Tiere) kennt das Kirchenrecht zwar nicht. Aber muss tatsächlich immer alles „verboten“ sein, um es nicht zu tun? Eigentlich sollte jeder Mensch doch über einen gesunden Gemeinsinn verfügen, der einem sagt, was richtig und falsch ist, was sinnvoll oder auch nicht sinnvoll ist, wo man Rücksicht auf andere nehmen sollte. Niemand würde die Mitnahme eines Blindenbegleithundes verbieten – aber mit welcher Begründung sollten alle ihren Hund mit in das Gemeindehaus bringen? Was ist, wenn mehrere Menschen ihre Tiere dabei haben wollen? Letztendlich geht das nicht: Hunde und alle anderen Haustiere müssen draußen oder am besten gleich daheim bleiben.
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01.02.2024
Kategorie: Markus-Gemeinde