Gerade in der Corona-Zeit mussten Angehörige oft mit Bedauern feststellen, dass die Kapazität von Trauerhallen begrenzt war, was die Plätze für die Trauergäste anging. Und Singen konnte man aufgrund der städtischen Vorgaben in den Hallen der Bestatter und Stadt leider auch nicht.
Was das Singen angeht, gelten in kirchlichen Räumen andere Vorschriften. Denn den Kirchen ist es gestattet, dass in den Gottesdiensten gesungen werden darf. Da es sich bei Trauerfeiern um Trauergottesdienste handelt, ist Singen demnach erlaubt.
Bleibt noch die Frage des Platzes. Wenn mit vielen Trauergästen zu rechnen ist, wäre zu überlegen, ob man den Trauergottesdienst nicht auf dem Hauptfriedhof in der Kapelle oder einer der Kirchen der Stadt stattfinden lässt. Natürlich gibt es auch dort Grenzen, was die Anzahl der Plätze angeht. Aber das ließe sich ja im Vorfeld klären. Da die Teilnahme an Trauerfeiern und Trauergottesdiensten dokumentiert werden muss, wäre im Vorfeld gefertigte Listen hilfreich, auf denen Name, Adresse und Telefonnummern stehen.
Bitte sprechen Sie Ihr Bestattungsunternehmen im Falle eines Trauerfalls bitte daraufhin an, wenn Sie singen möchten und Ihnen wichtig ist, dass alle zum Trauergottesdienst kommen können, die das wollen.