Haben Sie schon mal überlegt: Will ich Mitglied im Kirchenvorstand meiner Gemeinde werden? Oder kenne ich jemanden, dem ich das zutraue?
Die nächste Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche Braunschweig findet am 10. März 2024 statt. Die Vorbereitungen dafür sind bereits in vollem Gange. Auch in der Kirchengemeinde St. Markus findet die Wahl zum Kirchenvorstand statt.
Wahlvorschläge können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand oder im Gemeindebüro eingereicht werden. Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann schon jetzt Wahlvorschläge unterbreiten.
Eine grundlegende Modernisierung stellt die Online-Wahl für alle Wahlberechtigten dar. In der Folge kann die Wahl zu Hause am Computer erfolgen. Die Organisation dafür liegt nicht bei den Kirchengemeinden, sondern wird vom Landeskirchenamt Wolfenbüttel übernommen. Die Online-Wahl findet von Ende Januar bis zum 3. März 2024 statt. Dafür erhalten alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen.
Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zur Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zur Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Motto der Kirchenvorstandswahl lautet: „Kirche mit mir“.
Weitere Informationen gibt es bei den Mitgliedern des Kirchenvorstandes oder bei Pfarrer Detlef Gottwald, der diese Gemeinde in der Vakanzzeit betreut.