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14.02.2024 Kategorie: Markus-Gemeinde

Kirchenvorstandswahl 2024

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten

Liebe Wählerinnen und Wähler,

wir freuen uns, dass Gemeindeglieder zur Wahl für den neuen Kirchenvorstand kandidieren. Denn so ein Ehrenamt ist alles andere als ein Zuckerschlecken. Wer gewählt wird, hat für sechs Jahre mancherlei Verantwortung für die Gemeinde, was gerade in der Vakanz (Zeitspanne ohne Pfarrer) auch belastend sein kann. Da das Kirchenvorstandsamt ein Ehrenamt ist, werden auch keine Aufwandsentschädigungen gezahlt. Der einzige „Lohn“ ist ein „Vergelt‘s Gott“.

Eine Kirchenvorstandswahl ist eher im Sinne einer Solidaritätsbekundung zu verstehen. Die Gemeindeglieder, die für den Kirchenvorstand kandidieren, freuen sich über alle, die sich mit der Wahl hinter sie stellen. Es geht bei der Wahl darum, dass die Gemeinde durch den Wahlgang zeigt, dass viele Menschen am Gemeindeleben interessiert sind.

Von daher bitten wir Sie zu wählen. Denn damit zeigen Sie, dass Ihnen die Kirchengemeinde nicht egal ist, dass Sie die Arbeit in St. Markus mittragen wollen und dass Sie das Engagement des Kirchenvorstandes wertschätzen. Die Wahl findet am 10. März 2024 von 11.00 bis 15.00 Uhr im Gemeindehaus Heidehöhe 28 statt.

Erstmalig können Sie dieses Jahr auch die Online-Wahl daheim am Computer nutzen. Die rechtssichere Wahldurchführung wird durch das Landeskirchenamt in Wolfenbüttel organisiert. Die Online-Wahl findet von Ende Januar bis zum 3. März 2024 statt. Dafür erhalten alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen in den Briefkasten. Wenn Sie die Online-Wahl nicht nutzen und am Wahltag nicht kommen können, haben Sie auch die Möglichkeit zur Briefwahl.

Jeder Wähler bzw. jede Wählerin hat bis zu sechs Stimmen. Auf dem Stimmzettel finden sie die neun Kandidatinnen und Kandidaten, von denen Sie bis zu sechs durch Ankreuzen wählen können. Eine Häufung mehrerer Stimmen auf einen Namen ist unzulässig. Gewählt sind dann später die sechs Personen, die die meisten Stimmen haben. Später wird dann durch drei Berufungen der Kirchenvorstand auf neun ergänzt. Der geschäftsführende Pfarrer ist Kraft Amtes Mitglied des Kirchenvorstandes.

Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zur Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte geben Sie Ihre Stimme bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März als ein Zeichen Ihrer Verbundenheit mit St. Markus ab.

Kandidatinnen und Kandidaten

Online-Wahl für Kirchenvorstände startet

Kirchenvorstandswahl 2024

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